Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Partneranwalt im Kfz.-Gewerbe SH

Das Verkehrsrecht umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Unfallregulierung
- Verkehrsvertragsrecht
- Bußgeldsachen
- Fahrerlaubnisrecht
- Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsrecht liegt der Tätigkeitsschwerpunkt derzeit überwiegend bei Unfallschadensregulierungen. Die Regulierung nach Verkehrsunfällen umfasst neben der Durchsetzung einer möglichst guten Haftungsquote und der Ermittlung und Durchsetzung der Sachschäden insbesondere bei unfallbedingten Körperverletzungen die Durchsetzung des angemessenen Schmerzensgeldes und vermehrter Bedürfnisse.
Langjährige Erfahrung besteht auch in der Betreuung nicht nur von Einzelmandaten, sondern vielmehr auch Kfz.-Werkstätten und Kfz.-Verkaufshäusern sowie Unternehmen mit PKW-Fuhrpark und Fahrschulen.
Nach Abwicklung von Verkehrsstrafsachen wird häufig die latente Gefahr eines Nachverfahrens der Fahrerlaubnisbehörde übersehen.
Eine Beratung im Vorfeld kann dies entweder verhindern oder spätere Überraschungen - wie z.B. einen drohenden Führerscheinentzug - vermeiden.